Quereinstieg Inklusive Pädagogik 60/90 ECTS

Sie möchten im Bereich der Inklusiven Pädagogik quereinsteigen? 

Der Quereinstieg Inklusive Pädagogik ermöglicht Personen mit abgeschlossenem Studium den Einstieg in den Lehrberuf und qualifiziert für die pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung, Lernschwierigkeiten und psychosozialen Benachteiligungen in der Sekundarstufe. 

Vielfalt begleiten, Zukunft gestalten – Ihr Quereinstieg in die Inklusive Pädagogik. 

Der Hochschullehrgang bzw. das außerordentliche Masterstudium Quereinstieg Inklusive Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) richtet sich an Personen mit abgeschlossenem Studium und Berufserfahrung, die ihre Kompetenzen in den schulischen Kontext einbringen möchten und seitens der zuständigen Bildungsdirektion die entsprechende Auflage erhalten haben.

Die Ausbildung qualifiziert für die pädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung, Lernschwierigkeiten und psychosozialen Benachteiligungen in der Sekundarstufe. 

Vermittelt werden grundlegende Kenntnisse zum Erkennen und Verstehen von Lernbarrieren, sowie Konzepte und Methoden zur schulischen Förderung sowie der inklusiven Unterrichtsgestaltung.  Sie erwerben Kompetenzen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie in der Beratung und Berufsorientierung. Ein besonderer Fokus liegt auf der pädagogischen Diagnostik sowie auf Präventions-, Interventions- und Förderansätzen.

Ob die Berechtigung oder die Verpflichtung besteht, das Quereinstiegsstudium zu absolvieren ist ausschließlich mit der jeweiligen Bildungsdirektion zu klären.
Bitte wenden Sie sich für Rückfragen bezüglich der erteilten Auflage direkt an die zuständige Bildungsdirektion: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at 

Für alle dienstrechtlichen Fragestellungen/Angelegenheiten ist ausschließlich die zuständige Bildungsdirektion als Dienstgeberin zuständig.
 

Der Berufseinstieg besteht auch für Quereinsteiger*innen aus einer 12-monatigen berufsbegleitenden Induktionsphase, bei der sie als Berufseinsteiger*in von einer*m Mentor*in am Schulstandort begleitet werden. 

Nähere Informationen finden Sie hier. 

Zudem sind im ersten Dienstjahr verpflichtende und freiwillig zu wählende Lehrveranstaltungen (einführende Lehrveranstaltungen) zu absolvieren. Alle Informationen zu den einführenden Lehrveranstaltungen (Anmeldung, Ansprechpersonen) sind hier verfügbar.

 

Allgemeine Infos

Der Hochschullehrgang/das a.o. Masterstudium richtet sich an Personen im Quereinstieg im Bereich der Inklusiven Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) in den Schularten der Sekundarstufe Allgemeinbildung. 
Die Zulassung zum Hochschullehrgang/a.o. Masterstudium Quereinstieg im Bereich der Inklusiven Pädagogik (Fokus Beeinträchtigung) setzt nach § 52f Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 igdF (im Folgenden abgekürzt HG) ein aufrechtes Dienstverhältnis als Lehrer*innen voraus. Darüber hinaus ist eine dezidierte Ausweisung der gegenständlichen Ausbildung (Ausbildungsauflage) im jeweils gültigen Dienstvertrag gemäß § 38 Abs. 3 VBG 1948 oder § 3 Abs. 3 LVG 1966 Voraussetzung. 

Informieren Sie sich hier über das verpflichtende Eignungsfeststellungsverfahren: Klasse JOB - Als Quereinsteiger*in einsteigen! 

Nähere Informationen zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie von der Bildungsdirektion bzw. über die Informationsseite des BMBWF. FAQs finden Sie hier. 

Ob die Berechtigung oder die Verpflichtung besteht, das Quereinstiegsstudium zu absolvieren ist ausschließlich mit der jeweiligen Bildungsdirektion zu klären. Dies gilt auch für dienstrechtliche Fragestellungen. 

Bildungsdirektion Steiermark 

Für Rückfragen bezüglich der Zulassungsbedingungen wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion unter folgender E-Mail-Adresse: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at. Telefonische Anfragen sind nur eingeschränkt möglich; allenfalls können Sie sich an den Bedarfskoordinator der Bildungsdirektion Steiermark wenden. 

Abschluss 
Bei positivem Abschluss des Hochschullehrgangs erhalten die Absolvent*innen ein Hochschullehrgangszeugnis.  

Bei positivem Abschluss des außerordentlichen Masterstudiums erhalten die Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Arts (Continuing Education)“, kurz „MA (CE)“. 

Bildungsdirektion Steiermark

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Informationsseite des BMB

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Klasse JOB - Als Quereinsteiger*in einsteigen!

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Wir helfen gerne!

In dieser Fragen- und Antwortsammlung finden Sie alle benötigten Info zu Ihren Fragen.

Beratung kontaktierenAlle FAQs

Diese Information finden Sie in Ihrem von der (zuständigen) Bildungsdirektion ausgestellten Vertrag.
Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die (zuständige) Bildungsdirektion. Hier der entsprechende Kontakt zur Bildungsdirektion für Steiermark: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at