Aufnahmeverfahren

Hier erfahren Sie alles zum Aufnahmeverfahren an der PH Steiermark!

Studienwerber*innen für die Lehramtsstudien Primarstufe, Sekundarstufe Allgemeinbildung und Sekundarstufe Berufsbildung in den Fachbereichen Information & Kommunikation (Angewandte Digitalisierung) und Ernährung müssen ein Aufnahmeverfahren absolvieren. Es stellt die Eignung für das Studium und für die spätere Berufstätigkeit als Lehrer*in fest. Das Aufnahmeverfahren ist kostenpflichtig (ausgenommen Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung).

So werden Sie Studierende*r an der PH Steiermark:

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Registrierung  

Sie registrieren sich online innerhalb der Registrierungsfrist für die Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren und Durchlaufen ein Online-Self-Assessment.  Es dient zur Klärung, ob das Studium und das Berufsfeld Ihren Erwartungen entspricht.

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Aufnahmeverfahren

Sie absolvieren mehrere Testmodule – abhängig vom gewählten Studium bzw. den gewählten Fächern. Das erfolgreich absolvierte Aufnahmeverfahren ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu Ihrem Studium an der PHSt!  

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Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag für das Aufnahmeverfahren (ausgenommen Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung und für Elementarpädagogik) beträgt 50,– EUR und muss innerhalb der festgelegten Frist bezahlt werden.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Bachelorstudium Elementarpädagogik!

 Für eine spätere Anstellung als Elementarpädagog*in absolvieren Sie das Bachelorstudium Elementarpädagogik. Dazu müssen Sie an einem Aufnahmeverfahren teilnehmen, das sich aus verschiedenen Modulen zusammensetzt und in mehreren Schritten erfolgt.

Allgemeine Informationen und Ablauf

Die Anmeldung für das Bachelorstudium Elementarpädagogik ist vom 04.05.2026, 09:00 Uhr bis zum 15.06.2026, 12:00 Uhr möglich.

Für die Anmeldung steht Ihnen während der Registrierungsphase der folgende Link zur Verfügung: Anmeldeformular 

Beim Self-Assessment handelt es sich um eine virtuelle Erkundungstour zum Berufsfeld der Elementarpädagogik, im Rahmen derer Sie Ihre Eignung als Elementarpädagog*in einschätzen können. Der Zugang beziehungsweise der entsprechende Link wird Ihnen im oben angeführten Anmeldeformular zur Verfügung gestellt.

Das Face-to-Face-Assessment findet im Gruppensetting an der Pädagogischen Hochschule statt und dient der Einschätzung, inwieweit Studienwerber*innen wesentliche Kompetenzen für das Studium der Elementarpädagogik aufweisen. Sie erhalten fristgerecht eine Einladung sowie alle wichtigen Informationen per E-Mail.

Sobald Sie das Face-to-Face-Assessment erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie per E-Mail weitere Informationen zur Zulassung zum Bachelorstudium Elementarpädagogik. 

Registrierung und Online-Self-Assessment:  

04.05.2026, 09:00 Uhr bis zum 15.06.2026, 12:00 Uhr;  
 
Face-to-Face-Assessment: 14. bis 16. Juli 2026;   

Die registrierten Studienwerber*innen erhalten die notwendige Einladung per E-Mail zugesandt. 

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Lehramtsstudium Primarstufe!

Für eine spätere Anstellung als Volksschullehrer*in absolvieren Sie ein Bachelor- und ein Masterstudium. Um das Bachelorstudium inskribieren zu können, müssen Sie ein Aufnahmeverfahren absolvieren, das sich aus verschiedenen Modulen zusammensetzt und in mehreren Schritten erfolgt.

Allgemeine Informationen und Ablauf

Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die Registrierung unter Benützung des Anmeldeportals www.zulassunglehramt.at erforderlich. 
 
Eine Videoanleitung zur Registrierung finden Sie hier. 

Im Online-Self-Assessment haben die Studienwerber*innen anhand des wissenschaftlich fundierten Beratungsprogramms Career Counselling for Teachers die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob das Lehramtsstudium und der Lehrer*innenberuf den Erwartungen entspricht. Obwohl es als Selbsterkundungsverfahren verpflichtender Bestandteil des Aufnahmeverfahrens ist, hat es keinen Prüfungscharakter: Das Online-Self-Assessment wird anonym durchgeführt. Das Ergebnis ist nur der*dem jeweiligen Studienwerber*in bekannt.

Der Schwerpunkt des elektronischen Zulassungstests liegt in der Überprüfung vorhandener kognitiver, emotionaler und sprachlicher Ressourcen und Kompetenzen für den Beruf der Pädagogin und des Pädagogen.

Das Face-to-Face-Assessment ist ein etwa 15 Minuten dauerndes standardisiertes Interview, in dem auf für den Berufs- und Studienerfolg relevante Merkmale, wie kommunikative als auch soziale und emotionale Ressourcen eingegangen wird.

Die Überprüfung der Eignung erfolgt hinsichtlich der folgenden drei Bereiche: 

1. Vorsingen zweier vorbereiteter Lieder ohne Instrumentalbegleitung aus den beiden Songpools "Kinderlieder" sowie "Lieder aus den Bereichen Pop, Musical, Gospel und Kunstmusik". Pro Songpool ist jeweils ein Lied zu wählen. Die Liederlisten der beiden Songpools finden Sie hier. 

2. Nachsingen von zweitaktigen Melodiephrasen im Tonraum a - c2 

3. Nachklatschen zweitaktiger Rhythmusphrasen (2/4-, 3/4-, 4/4- und 6/8-Takt) 

Ein Videobeispiel über die musikalisch-rhythmische Eignungsprüfung für das Lehramt für Primarstufe finden Sie hier. 

Die Eignungsprüfung erfolgt anhand eines Motorikparcours, dessen Hindernisse in einer festgesetzten Abfolge sowie innerhalb einer festgesetzten Zeit korrekt ausgeführt werden müssen. Überprüft werden koordinative wie konditionelle Fähigkeiten (z. B. Fähigkeit zur Orientierung im Raum, Reaktions- und Rhythmusfähigkeit, Gleichgewichtsfähigkeit, kinästhetische Differenzierungsfähigkeit, Kopplungsfähigkeit oder Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit) und elementare sportmotorische Fertigkeiten (z. B. aus Ballspielen, Gymnastik, Turnen, Klettern, Seilspringen, Rolle vorwärts, Balancieren über eine Langbank, Schwingen an Tauen/Ringen, Klettern an Gitterleitern, Hockwende über einen Kasten, Reck: Sprung in den Stützhüftabschwung, Gymnastische Grundformen (z. B. Hopserlauf), Ball prellen mit der linken und rechten Hand im Slalom sowie werfen und fangen). 

Ein Videobeispiel über den Motorikparcours für das Lehramt für Primarstufe finden Sie hier. 

Haftung bei der körperlich-motorischen Eignungsprüfung:  

Wir empfehlen den Studienwerber*innen, sich vor der Aufnahmeprüfung ein ärztliches Attest ausstellen zu lassen, welches die gesundheitliche Eignung, sich der Prüfung zu stellen, bestätigt. 
Studienwerber*innen, die an der körperlich-motorischen Eignungsprüfung teilnehmen, fallen nicht in die gesetzliche Unfallversicherung, weshalb zu einer Mitversicherung bei den Eltern oder Abschluss einer privaten Unfallversicherung geraten wird, die auch Folgeschäden deckt. 
Studienwerber*innen mit Kopfbedeckung sind auf Grund des Sicherheitserlasses verpflichtet die Kopfbedeckung im Turnsaal OHNE Nadeln zu fixieren. 

Die Überprüfung der Stimm- und Sprechleistung, welche pro Studienwerber*in ca. 5-10 Minuten in Anspruch nimmt, besteht aus zwei Teilen. 

Der erste Teil erfolgt im Rahmen eines Gesprächs, in welchem die Stimmqualität und der Redefluss (Stottern, Poltern) grob erfasst und beurteilt werden. 

Im zweiten Teil wird die korrekte und deutliche Artikulation beim Lesen eines Textes und dem Benennen von Bildkarten beobachtet und beurteilt. 

Liegt am Tag des Aufnahmeverfahrens eine Verkühlung vor, welche zu temporärer Heiserkeit oder verstärkter Nasalität führt, ist eine phoniatrische Bestätigung über unauffällige Stimm- und Sprechleistungen nachzureichen. 

Modul A (Registrierung und Online-Self-Assessment): 02. März - 13. Mai (12:00 Uhr) 2026 

Modul B (Elektronischer Zulassungstest):   27. - 29. Mai 2026  

Modul B (Bestätigung der Studienwahl):   Bis 17. Juni 2026 

Modul C (Face-to-Face Assessment):    29. - 30. Juni 2026 

Modul C+ (musikalisch-rhythmische Eignungsprüfung, körperlich-motorische Eignungsprüfung):      29. - 30. Juni 2026 

Modul C+ (Überprüfung der Stimm- und Sprechleistung): 29. - 30. Juni 2026 

Wichtiger Hinweis: Die genaue Termineinteilung wird den Studienwerber*innen fristgerecht per E-Mail zugesandt. Die übermittelten Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden! 

Die Studienwerber*innen haben sich mit einem Beitrag an den Kosten, die im Zuge der Durchführung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2026/27 entstehen, zu beteiligen. Die Höhe des Kostenbeitrages beträgt 50,– EUR. 

Der Kostenbeitrag wird für den gesamten Verbund Aufnahmeverfahren 2026 zentral von der Universität Graz eingehoben. Der vollständige Betrag muss innerhalb der festgelegten Frist mittels des von der Universität Graz zur Verfügung gestellten ePayment-Angebots bezahlt werden. Die dafür erforderlichen Informationen werden im Rahmen der Registrierung am Anmeldeportal bekannt gegeben. 

Die Zahlungsfrist beginnt am 02. März 2026, 9.00 Uhr und endet am 13. Mai 2026, 12.00 Uhr. Die Zahlungsfrist ist eine Fallfrist, die nicht erstreckt oder nachgesehen wird. 

Sollte der Beitrag nicht innerhalb der festgelegten Frist am Konto der Universität Graz einlangen oder den Studienwerber*innen nicht zuordenbar sein, ist eine Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgeschlossen. 

Bezahlte Beiträge können nicht rückerstattet werden. Auch bei Abmeldung vom elektronischen Zulassungstest oder bei Nichterscheinen zum Zulassungstest besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrages. 

Achtung! Diese Information gilt nur für Umsteiger*innen! 
Wenn Sie von einem bestehenden Lehramtsstudium im Entwicklungsverbund Süd-Ost zum Bachelorstudium Lehramt Primarstufe an der PH Steiermark mit Wintersemester 2026/27 umsteigen wollen, dann brauchen Sie nicht am Modul A und Modul B des allgemeinen Teils des Aufnahmeverfahrens teilzunehmen. Sie müssen jedoch das Modul C und das Modul C+ (positiv) absolvieren, welche am 29. - 30. Juni 2026 stattfinden. 
Die Registrierung für Umsteiger*innen ist hier von 2. März bis spätestens 17. Juni 2026, 12:00 Uhr durchzuführen.

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung!

Um das Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung inskribieren zu können, müssen Sie ein Aufnahmeverfahren absolvieren, das sich aus verschiedenen Modulen zusammensetzt und in mehreren Schritten erfolgt. 

Allgemeine Informationen und Ablauf

Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist die Registrierung unter Benützung des Anmeldeportals www.zulassunglehramt.at erforderlich. 
 
Eine Videoanleitung zur Registrierung finden Sie hier. 

Im Online-Self-Assessment haben die Studienwerber*innen anhand des wissenschaftlich fundierten Beratungsprogramms Career Counselling for Teachers die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob das Lehramtsstudium und der Lehrer*innenberuf den Erwartungen entspricht. Obwohl es als Selbsterkundungsverfahren verpflichtender Bestandteil des Aufnahmeverfahrens ist, hat es keinen Prüfungscharakter: Das Online-Self-Assessment wird anonym durchgeführt. Das Ergebnis ist nur der*dem jeweiligen Studienwerber*in bekannt. 

Der Schwerpunkt des elektronischen Zulassungstests liegt in der Überprüfung vorhandener kognitiver, emotionaler und sprachlicher Ressourcen und Kompetenzen für den Beruf der Pädagogin und des Pädagogen.

Die fachspezifische Eignungsfeststellung für das Unterrichtsfach Kunst und Gestaltung findet an der Pädagogischen Hochschule Steiermark statt. Genaue Informationen über Anmeldung, Ablauf, Inhalte und Termine finden Sie hier.

Die fachspezifischen Eignungsfeststellungen für die Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung finden an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz statt. Genaue Informationen über Anmeldung, Ablauf, Inhalte und Termine finden Sie hier. 

Die fachspezifische Eignungsfeststellung für das Unterrichtsfach Technik und Design findet an der Pädagogischen Hochschule Steiermark statt. Genaue Informationen über Anmeldung, Ablauf, Inhalte und Termine finden Sie hier. 

Für das Studienjahr 2026/27 wird auf Beschluss der Steuergruppe des EVSO kein Reihungsverfahren durchgeführt.

Für das Studienjahr 2026/27 wird auf Beschluss der Steuergruppe des EVSO kein Reihungsverfahren durchgeführt.

Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung 

Modul A (Registrierung und Online-Self-Assessment): 2. März (09:00 Uhr) – 13. Mai (12:00 Uhr) 2026 

Modul B (Elektronischer Zulassungstest): 27.-29. Mai 2026 

Modul C+ (Fachspezifische Eignungsfeststellungen): 

  • Unterrichtsfach Bewegung und Sport an der Universität Graz, genaue Infos finden Sie hier. 

  • Unterrichtsfächer Musikerziehung und Instrumentalmusikerziehung an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, genaue Infos finden Sie hier. 

  • Unterrichtsfach Technik und Design an der Pädagogischen Hochschule Steiermark, genaue Infos finden Sie hier. 

  • Unterrichtsfach Kunst und Gestaltung an der Pädagogischen Hochschule Steiermark, genaue Infos finden Sie hier. 

  • Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde wird im Jahr 2026 NICHT durchgeführt. 

  • Unterrichtsfach Ernährung, Gesundheit und Konsum wird im Jahr 2026 NICHT durchgeführt. 

Wichtiger Hinweis: Die genaue Termineinteilung wird den Studienwerber*innen fristgerecht per E-Mail zugesandt. Die übermittelten Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden! 

Die Studienwerber*innen haben sich mit einem Beitrag an den Kosten, die im Zuge der Durchführung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2026/27 entstehen, zu beteiligen. Die Höhe des Kostenbeitrages beträgt 50,– EUR. 

Der Kostenbeitrag wird für den gesamten Verbund Aufnahmeverfahren 2026 zentral von der Universität Graz eingehoben. Der vollständige Betrag muss innerhalb der festgelegten Frist mittels des von der Universität Graz zur Verfügung gestellten ePayment-Angebots bezahlt werden. Die dafür erforderlichen Informationen werden im Rahmen der Registrierung am Anmeldeportal bekannt gegeben. 

Die Zahlungsfrist beginnt am 02. März 2026, 9.00 Uhr und endet am 13. Mai 2026, 12.00 Uhr. Die Zahlungsfrist ist eine Fallfrist, die nicht erstreckt oder nachgesehen wird. 

Sollte der Beitrag nicht innerhalb der festgelegten Frist am Konto der Universität Graz einlangen oder den Studienwerber*innen nicht zuordenbar sein, ist eine Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgeschlossen. 

Bezahlte Beiträge können nicht rückerstattet werden. Auch bei Abmeldung vom elektronischen Zulassungstest oder bei Nichterscheinen zum Zulassungstest besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Kostenbeitrages. 

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Lehramtsstudium Sekundarstufe Berufsbildung! 

Für eine Anstellung als Sekundarstufenlehrer*in absolvieren Sie ein Bachelor- und Masterstudium für einen Fachbereich, mit dem Sie jeweils mehrere berufsbildende Unterrichtsfächer an einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule unterrichten können. Die PH Steiermark bietet das Lehramtsstudium in mehreren Fachbereichen an. Für den Fachbereich Ernährung und den Fachbereich Information & Kommunikation (Angewandte Digitalisierung) müssen Sie ein Aufnahmeverfahren absolvieren.

Allgemeine Informationen

Für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist von 2. März, 09:00 Uhr bis 31. Mai 2026, 12.00 Uhr (Nebentermin: 1. Juli, 09:00 Uhr bis 31. August 2026, 12:00 Uhr) die Registrierung unter Benützung des folgenden Online-Formulars erforderlich: Registrierung 

Im Online-Self-Assessment haben die Studienwerber*innen anhand des wissenschaftlich fundierten Beratungsprogramms Career Counselling for Teachers (www.cct-austria.at) die Möglichkeit zur Selbstreflexion und zur Klärung, ob das Lehramtsstudium und der Lehrer*innenberuf den Erwartungen entspricht. Als Selbsterkundungsverfahren ist es kein verpflichtender Bestandteil des Eignungs- und Beratungsgesprächs und hat damit auch keinen Prüfungscharakter: Das Online-Self-Assessment wird anonym durchgeführt. Das Ergebnis ist nur der*dem jeweiligen Studienwerber*in bekannt. 

Das Persönliche Eignungsgespräch ist ein etwa 20 Minuten dauerndes Interview, in dem auf für den Berufs- und Studienerfolg relevante Merkmale, wie kommunikative als auch soziale und emotionale Ressourcen eingegangen wird.

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen sich die Studienwerber*innen unter Benützung von PHSt online, dem Campus-Management-System der PH Steiermark, für den jeweiligen Fachbereich bewerben. Alle hierfür notwendigen Informationen werden den registrierten Studienwerber*innen zeitgerecht via E-Mail mitgeteilt. 

Im Rahmen des Bewerbungsprozesses in PHSt online sind die notwendigen Deutschkenntnisse nachzuweisen. Dies erfolgt durch das Hochladen eines entsprechenden Nachweises (z. B. Reifeprüfungszeugnis, Berufsreifeprüfungszeugnis oder ein Zertifikat, welches das international standardisierte Kompetenzniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweist). 

Eine Registrierung ist derzeit möglich! 

Die Registrierungsfrist für das Eignungs- und Beratungsgespräch 2026 endet am 31. Mai um 12:00 Uhr! 

Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung (Haupttermin) 

Modul 1 (Registrierung und Online-Self-Assessment): 2. März – 31. Mai 2026, 12:00 Uhr 

Modul 2 (Persönliches Eignungsgespräch): 29. Juni 2026 und 07. Juli 2026 

Modul 3 (Online-Bewerbung und Deutschkenntnisse): 01. – 31. Juli 2026 

Lehramt Sekundarstufe Berufsbildung (Nebentermin) 

Modul 1 (Registrierung und Online-Self-Assessment): 1. Juli – 31. August 2026, 12:00 Uhr 

Modul 2 (Persönliches Eignungsgespräch): 15. September 2026 

Modul 3 (Online-Bewerbung und Deutschkenntnisse): 16. – 24. September 2026 

Wichtiger Hinweis: Die genaue Termineinteilung wird den Studienwerber*innen fristgerecht per E-Mail zugesandt. Die übermittelten Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden! 

 

Kompetenzstelle Aufnahmeverfahren

  • HS-Prof.  Mag. Dr. Dr.  Christoph Gruber MA

    Mathematik

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  • HS-Prof. Mag. Dr. Gilbert Flecker

    Studienleitung Musikalische Bildung

    Details
  • ADir. Reg.-Rätin Gabriele Grübler MA

    Abteilungsleiterin

    Details
  • Prof. Mag. Elisabeth Herunter

    Sprachliche Bildung, Koordinationsstelle Lesen

    Details
  • HS-Prof. Nina Hoheneder-Arrer BEd BSc MSc PHD

    Studienleiterin Ernährung, Gesundheit und Konsum

    Details
  • Mag. Georg Klamminger MA

    Assistenz

    Details
  • HS-Prof. Mag. Dr. Corinna Koschmieder

    Hochschulprofessorin für pädagogische Psychologie

    Details
  • Prof. Mag. Arno Logar

    Fachdidaktik Informatik

    Details
  • Elfriede Losinschek

    Abteilungsleiterin

    Details
  • HS-Prof. DI arch. Dr. techn. Marion Starzacher

    Hochschulprofessorin für Technik und Design

    Details
  • Mag. Viktoria Taucher BA MA PhD

    Studienleitung Kunst und Gestaltung

    Details
  • Prof. Ing. Martin Teufel BEd MA

    Institutsleiter

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Studienabteilung

zulassung(at)phst.at 

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