Sondervertrag

 

Sondervertragslehrperson 30 ECTS-Anrechnungspunkte

Sie sind Sondervertragslehrperson mit der Auflage seitens der zuständigen der Bildungsdirektion Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS zu absolvieren?

 

Eine Anstellung an einer Schule mit Sondervertrag VOR dem 01.09.2023 erfordert bezogen auf die Altersstufe des jeweiligen Schultyps die Absolvierung von einschlägigen (didaktischen, schulpraktischen und pädagogischen) Lehrveranstaltungen der Aus- und Weiterbildung im Umfang von 30 ECTS.

Lehrpersonen mit Sondervertrag, welche die Auflage über die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS von der Bildungsdirektion für Steiermark (siehe Sondervertrag) bekommen haben.

 

Sekundarstufe Allgemeinbildung

Mag.a Larissa Pawlik 

Anfragen rund um das Thema Sondervertrag 30 ECTS bitte an Svl_30EC(at)phst.at oder Tel.:  0677 619 77 653

 

Sekundarstufe Berufsbildung

Berufsbildende Gegenstände: IL HS-Prof. Mag. Thorsten Jarz-Sand 
Allgemeinbildende Gegenstände: Mag.a Larissa Pawlik 

Anfragen rund um das Thema Sondervertrag 30 ECTS bitte an Svl_30EC(at)phst.at oder Tel.: 0677 619 77 653

 

Primarstufe

Ablauf: Sondervertragslehrperson 30 ECTS Primarstufe ab WS 2023/24

Die Sondervertragslehrer*innen (SVL) nehmen mit der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PHSt) Kontakt auf: Mag. Georg Klamminger, MA

Die SVL nehmen verpflichtend an der angebotenen Informationsveranstaltung teil.

Die SVL wählen aus Lehrveranstaltungen folgender Bereiche aus, wobei insgesamt Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS positiv zu absolvieren sind. (Achtung: Grundsätzlich können keine Anerkennungen durchgeführt werden.)

Bereich 1: 15-20 ECTS Primarpädagogik und -didaktik.
Bereich 2: 10-15 ECTS Bildungswissenschaftliche Grundlagen; in diesem Bereich sind zwei Lehrveranstaltungen verpflichtend: Einführung in Lehren und Lernen (STEOP Vorlesung, 3 ECTS) und Interaktionsprozesse im pädagogischen Kontext (Seminar, 2 ECTS).
Bereich 3: Maximal 5 ECTS einführende Lehrveranstaltungen der Induktionsphase bzw. freie Wahlfächer (aus dem LV-Programm der PHSt).

In allen drei Bereichen ist die Anzahl der ECTS variabel, wobei die Mindestangaben verpflichtend einzuhalten sind und erworbene ECTS über den Maximalgrenzen keine Berücksichtigung finden können.

In Absprache mit der Schulleitung ist die genaue Aufteilung der ECTS-AP auf die Bereiche festzulegen (Formular Letter of Intent (LOI)). Ebenso ist gemeinsam mit der Schulleitung über den Letter of Intent festzulegen, ob im Rahmen des Unterrichtseinsatzes eine Spezialisierung  (Bereich 1a: Fokus Deutsch als Zweitsprache, Bereich 1b: Fokus Inklusive Pädagogik) vorliegt. Im Falle der Spezialisierung sind für den Bereich "Primarpädagogik und -didkatik" spezielle Lehrveranstaltungen zu besuchen.
Hier finden Sie den LOI für die Primarstufe.
Hier finden Sie den LOI für die Primarstufe mit Spezialisierung Deutsch als Zweitsprache.
Hier finden Sie den LOI für die Primarstufe mit Spezialisierung Inklusive Pädagogik.

Der LOI ist von der zuständigen Schulleitung zu bestätigen und im Dienstweg an die PHSt und an die zuständige Bildungsdirektion zu übermitteln.

NACH der Übermittlung des LOI über den Dienstweg absolvieren die SVL Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS-AP. Die infrage kommenden Lehrveranstaltungen für die einzelnen Bereiche finden sich am Ende dieser Seite.

Die SVL erhalten nach positiver Absolvierung der einzelnen Lehrveranstaltungen ein Lehrveranstaltungszeugnis. Nach erfolgreicher Absolvierung aller Lehrveranstaltungen gemäß LOI stellt die PHSt eine Bestätigung über die Absolvierung von 30 ECTS-AP aus.

Organisatorisches

Für eine Teilnahme am Lehrveranstaltungsangebot ist eine Zulassung zum Studium "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" Voraussetzung. Hierfür führen Sie bitte folgende Schritte durch:

1. Erstellen Sie über https://www.ph-online.ac.at/phst/ einen PHSt Online Account für "Studierende*r der Fortbildung". Hier finden Sie eine Anleitung.
2. Bewerbung für den "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen", indem Sie auf der Visitenkarte ihres Fortbildungsaccounts "Meine Bewerbungen" aufrufen und sich unter sonstiges Studium für den Lehrgang "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" bewerben.
3. Senden Sie anschließend ein E-Mail an studienabteilung@phst.at mit der Information, dass Sie sich für den "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" beworben haben.
4. Daraufhin erhalten Sie von der Studienabteilung per E-Mail eine Aufforderung zur Einzahlung der Studiengebühren (ca. 380 €/Semester) und des ÖH-Beitrags (ca. 20 €/Semester).
5. Nach Einlangen der Einzahlung (ca. 2-5 Werktage) gelten Sie als außerordentliche*r Studierende*r der PHSt und können sich für Lehrveranstaltungen anmelden und die Prüfungen dazu ablegen.

Für Fragen zu den obigen Schritten wenden Sie sich bitte direkt an die Studienabteilung der PHSt: telefonisch (+43 316 8067 3600) oder per E-Mail (studienabteilung@phst.at) 

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen: Das Anlegen eines Fortbildungsaccounts in PHSt Online ist jederzeit möglich. Die Bewerbung für den "Besuch einzelner Lehrveranstaltungen" (Studien-ID: PH 990) ist während der allgemeinen Zulassungsfrist/Meldefrist durchzuführen. Die Meldung zur Fortsetzung des Studiums (semesterweise Einzahlung der Studiengebühren) hat ebenfalls in den dafür vorgesehenen Zeiten zu erfolgen – siehe Öffnungs- und Studienzeiten.
Möglichkeit der Pausierung: Beim Aussetzen eines Semesters ist keine Einzahlung des ÖH- und Studienbeitrages notwendig. Ein Antrag auf Weitermeldung im Folgesemester ist telefonisch (+43 316 8067 3600) oder per E-Mail (studienabteilung@phst.at) notwendig.

Lehrveranstaltungen

Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen (Inskription) ist für das Wintersemester im Monat September und für das Sommersemester im Monat Februar innerhalb der bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen in PHSt Online ausgewiesenen Zeiträume möglich. 

Gerne unterstützt Sie das Institut für Primarstufe beim Anmeldeprozess. Nach dem Ablauf der Anmeldephase erfolgt die Fixplatzvergabe gemäß den studienrechtlichen Vorgaben bzw. dem vorgesehenen Reihungsverfahren und alle angemeldeten Personen werden über eine Teilnahmemöglichkeit (Fixplatz) bzw. eine Wartelistenposition informiert.

 

Sondervertragslehrperson für 20, 60 oder 90 ECTS-Anrechnungspunkte

Die Hochschullehrgänge richten sich an Sondervertragslehrpersonen, welche seitens der zuständigen Bildungsdirektion die Auflage erhalten haben, Lehrveranstaltungen im Umfang von 20, 60 oder 90 ECTS zu absolvieren.
Die Hochschullehrgänge zielen auf eine professions- und wissenschaftsorientierte Ausbildung (grundlegende Einführung) in den für die Ausübung des Lehrer*innenberufs notwendigen Kompetenzen ab. Das inhaltliche Konzept versteht sich als studienübergreifendes Format und steht in Verbindung mit den Bachelor- und Masterstudien der Lehramtsstudien Primarstufe, Sekundarstufe Allgemeinbildung sowie Sekundarstufe Berufsbildung und dem Quereinstieg für das Lehramt Sekundarstufe in einem Unterrichtsfach.

Ob die Berechtigung bzw. die Verpflichtung besteht, den Hochschullehrgang für Sondervertragslehrpersonen (20, 60 oder 90 ECTS) zu absolvieren, ist in Ihrem Dienstvertrag angeführt.

Für die Hochschullehrgänge mit einer Auflage von 60 und 90 ECTS gilt zudem: Im Speziellen legt die Bildungsdirektion für Steiermark fest, mit welchem Fokus (entweder Primarstufe oder Sekundarstufe Allgemeinbildung oder Sekundarstufe Berufsbildung) die Hochschullehrgänge für Sondervertragslehrpersonen zu absolvieren ist. Die Festlegung resultiert aus der Schultype in der Sie eingesetzt sind.
Für Rückfragen bezüglich der erteilten Auflage (Zulassungsbedingung) wenden Sie sich bitte direkt an die Bildungsdirektion für Steiermark (recruiting@bildung-stmk.gv.at). Für alle dienstrechtlichen Fragestellungen/Angelegenheiten ist ausschließlich die Bildungsdirektion für Steiermark als Dienstgeberin zuständig.

Der Berufseinstieg besteht auch für Sondervertragslehrpersonen aus einer 12-monatigen berufsbegleitenden Induktionsphase, bei der Sie als Berufseinsteiger*in von einer*m Mentor*in am Schulstandort begleitet werden. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Zudem sind in diesem ersten Dienstjahr verpflichtende und freiwillig zu wählende Lehrveranstaltungen (einführende Lehrveranstaltungen) zu absolvieren. Alle Informationen zu den einführenden Lehrveranstaltungen (Anmeldung, Ansprechpersonen) sind auf dieser Seite abrufbar.
Für Sondervertragslehrpersonen ist im Regelfall ein Ausmaß von 10 Tagen (80 Unterrichtseinheiten) vorgesehen. Dieses Ausmaß wird von der Bildungsdirektion für Steiermark festgelegt. Sollten diesbezügliche Informationen ausständig sein, bitten wir um direkte Abklärung mit der Dienstgeberin (berufseinstieg@bildung-stmk.gv.at).
 

Grundsätzlich werden Lehrveranstaltungseinheiten an der PH Steiermark entweder in Präsenz oder in Form virtueller Lehre abgehalten.

Präsenzlehre: Die Präsenzlehre ist eine Form der Lehre, bei der Lehrende und Studierende zur selben Zeit real an den in PH-Online fixierten Terminen und Räumlichkeiten zusammentreffen.

Synchrone Online-Lehre: Synchrone Online-Lehre findet zu den Lehrveranstaltungsterminen wie in PH-Online fixiert statt, ist aber ortsunabhängig. Studierende und Lehrende interagieren in einem virtuellen Raum über ein Videokonferenzsystem (z.B. Cisco Webex, MS Teams, Zoom etc.).

Asynchrone Online-Lehre: Asynchrone Lehre ist orts- und zeitunabhängig. Lehrende und Studierende treffen nicht direkt aufeinander. Die Lehrenden betreuen die Studierenden und sind mit ihnen zeitversetzt in Interaktion, stellen Lernmaterialien (PDFs, Literaturlinks, Podcasts, Videos etc.) zur Verfügung und geben über das Lernmanagementsystem Moodle oder andere Plattformen Arbeitsaufträge und Feedback. Die Studierenden können Zeitpunkt, Intervalle, Tempo und Ort ihrer Lernaktivitäten selbst festlegen.

Beim Hochschullehrgang für Sondervertragslehrpersonen (außer Sekundarstufe Berufsbildung) gelten folgende Lehrveranstaltungszeiten bzw. -formate:

Montag bis Donnerstag: Synchrone Online-Lehre ab 15:15 Uhr (bis längstens 21:00 Uhr)
Freitag: Synchrone Online-Lehre ODER Präsenzlehre ab 15:15 Uhr (bis längstens 21:00 Uhr)
Samstag: Präsenzlehre ab 08:15 Uhr (bis längstens 21:00 Uhr)
Lehrveranstaltungen zu Zeiten der Sommerhochschule*: Präsenzlehre ab 08:15 Uhr (bis längstens 21:00 Uhr)
*Lehrveranstaltungsfreie Zeit zwischen dem Ende des Sommersemesters bis zum Beginn des Wintersemesters der Hochschule (Anfang Juli bis Ende September)
 

Allgemeine Informationen zum Hochschullehrgang

Wenn Sie (als Sondervertragslehrperson) seitens der Bildungsdirektion für Steiermark die Auflage erhalten haben, Lehrveranstaltungen im Umfang von 20, 60 oder 90 ECTS zu absolvieren, werden Sie der PH Steiermark automatisch von der Bildungsdirektion für Steiermark zu einem festgelegten Stichtag (Studienjahr 2026/27: 01. September 2026) gemeldet. Die Zulassung zum Hochschullehrgang für das Studienjahr 2026/27 erfolgt ausschließlich auf Basis der von der Bildungsdirektion für Steiermark übermittelten Meldeliste.

Für die Hochschullehrgänge mit einer Auflage von 60 und 90 ECTS gilt zudem: Im Speziellen legt die Bildungsdirektion für Steiermark fest, mit welchem Fokus (entweder Primarstufe oder Sekundarstufe Allgemeinbildung oder Sekundarstufe Berufsbildung) Sie zum Hochschullehrgang als Sondervertragslehrperson zugelassen werden.

In weiterer Folge erhalten Sie von der PH Steiermark ein E-Mail mit allen relevanten Informationen.

Sondervertragslehrpersonen, welche seitens der zuständigen Bildungsdirektion die Auflage erhalten haben, Lehrveranstaltungen im Umfang von 20, 60 oder 90 ECTS-AP zu absolvieren.

Abschluss: Hochschullehrgangszeugnis

Studiendauer:

20 ECTS: 2 Semester

60 ECTS: 4 Semester

60 ECTS: 6 Semester

Noch Fragen?
Wir helfen gerne!

In dieser Fragen- und Antwortsammlung finden Sie alle Infos speziell zu Ihren Fragen zum Sondervertrag.

Beratung kontaktierenAllgemeine FAQs Sondervertrag

Hier finden Sie spezielle FAQs zum Thema Sondervertrag:

Können meine Fortbildungs-Lehrveranstaltungen für den Hochschullehrgang (HLG) für Sondervertragslehrpersonen (SVL) anerkannt werden?

Nein, denn diese weisen keine ECTS-AP (ECTS-Anrechnungspunkte) auf und können daher nicht anerkannt werden.

 

 

Ist es möglich sich ECTS anrechnen zu lassen?

Für die Anerkennung absolvierter Lehrveranstaltungen gibt es an der PH Steiermark einen eigenen Anerkennungsprozess.

Das Formular „Vorschlag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen“ ist hierfür für jede absolvierte Lehrveranstaltung, die anzurechnen ist, auszufüllen.

Beide Seiten des Formulars sind auszufüllen, zu unterschreiben und an die zuständige anerkennungsbeauftragte Person zu schicken. Die Durchsicht des Antrags kann mehrere Wochen dauern. 

Ich habe bereits das Modul SLA (‘Einführende Lehrveranstaltungen’) absolviert, in meinem Studierenden Account unter „Mein Fortschritt" sind aber keine ECTS ausgewiesen, wie kann das sein?

Wenn Sie die erforderlichen Fortbildungen im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten im Rahmen der Induktionsphase abgeschlossen haben, füllen Sie die Beilage A der Bildungsdirektion Steiermark aus. Bitte übermitteln Sie im Anschluss diese Unterlagen an praxis@phst.at. Der Leistungsnachtrag von 5 ECTS für das Modul „Einführende Lehrveranstaltungen“ wird nach erfolgter Dokumentationsprüfung vorgenommen.

Generell sehen Sie bitte die hierzu eigens eingerichtete Webseite Berufseinstieg / Induktionsphase . 

Wie erhalte ich die 5 ECTS-AP für das ‘Modul SLA: Einführende Lehrveranstaltungen’ nachdem ich die (LVen der) Induktionsphase im Jahresprogramm abgeschlossen habe?

Wenn Sie die erforderlichen Fortbildungen im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten im Rahmen der Induktionsphase abgeschlossen haben, füllen Sie die Beilage A der Bildungsdirektion Steiermark aus. Bitte übermitteln Sie im Anschluss diese Unterlagen an praxis@phst.at. Der Leistungsnachtrag von 5 ECTS für das Modul „Einführende Lehrveranstaltungen“ wird nach erfolgter Dokumentationsprüfung vorgenommen.

Generell finden Sei alle Informationen dazu auf dieser Webpage.

Wie lange hat man Zeit die 20/60/90 ECTS-AP innerhalb der Hochschullehrgänge für Sondervertragslehrpersonen zu absolvieren und ab wann beginnt die Laufzeit der Auflage seitens der Bildungsdirektion?

Sie finden die Frist, bis zu welcher der HLG zu absolvieren ist, in Ihrem Zuweisungsdokument/Sondervertrag. 

Ist es möglich erst ein Semester später als unmittelbar nach dem Erhalt des Sondervertrags (SV) mit dem Hochschullehrgang (HLG) zu starten?

In jedem Sondervertrag ist die gewisse Zeit für die Auflagenerfüllung vermerkt (in der Regel 8 Jahre). HLG kann grundsätzlich jeden Oktober (Beginn des Studienjahres) begonnen werden. Ja, ein späterer Start ist also grundsätzlich möglich, wobei sich die Frist für die Auflagenerfüllung NICHT verlängert! Ein späterer Start hat also zur Folge, dass weniger Zeit für die Erfüllung der Auflage verbleibt. 

Kann ich den HLG für SVL pausieren?

Wenn der ÖH-Beitrag nicht fristgerecht einbezahlt wird, erfolgt keine Meldung für das kommende Semester.

Wichtig: Für die Wiederaufnahme ist eine aktive Kontaktaufnahme der Studienabteilung notwendig. 

Welche Vor- oder Nachteile habe ich als Sondervertragslehrperson (SVL) im Vergleich zum gesamten Studium mit Bachelorabschluss (Bachelorstudium Lehramt)?

Bezüglich der Abwägungen hinsichtlich etwaiger Vor- und Nachteile im Vergleich von SV-Auflagenerfüllung versus kompletter Lehramtsausbildung handelt es sich um eine persönliche Abwägung. Die PHSt kann hier nicht beratend tätig sein. 

Muss ich mich zu den Lehrveranstaltungen (LVen) des Sommersemesters (SoSe) im September schon anmelden?

Nein, die Anmeldung zu den einzelnen LVen finden innerhalb der regulären Anmeldezeiträume statt:  

Die Anmeldung zu einer LV ist generell in einem Zeitfenster von zumindest einer Woche im Monat September für das WiSe und von zumindest einer Woche im Monat Februar für das SoSe möglich. Die Anmeldezeiträume sind in PH-Online bei der jeweiligen Lehrveranstaltung ausgewiesen. Zudem finden Sie die Anmeldeinformationen zu den für Sie im bevorstehenden Semester zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungen (LVen) in einem jeweils vor Anmeldebeginn an die Studierenden der Hochschullehrgänge ausgesandten Dokument. 

Wann kann ich mich zu Lehrveranstaltungen (LVen) anmelden?

Die Anmeldeinformationen zu den für Sie im bevorstehenden Semester zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungen (LVen) finden Sie in einem jeweils vor Anmeldebeginn an die Studierenden der Hochschullehrgänge ausgesandten Dokument. Generell ist eine selbständige Anmeldung möglich, wobei für einige LVen spezielle Anmeldemodalitäten zu beachten sind (ist in besagtem Dokument vermerkt). Die Anmeldezeiträume sind außerdem in PH-Online bei der jeweiligen Lehrveranstaltung ausgewiesen.

Die Anmeldung zu einer LV ist generell in einem Zeitfenster von zumindest einer Woche im Monat September für das Wintersemester und von zumindest einer Woche im Monat Februar für das Sommersemester möglich.  

Bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung (LV), Fachdidaktik und fachwissenschaftliche Grundlagen 1‘ gibt es z.B die Auswahlmöglichkeiten Mathematik, Deutsch sowie Technik und Design. Mein Fach – z.B. Englisch – fehlt jedoch. Wie gehe ich vor?

Das für das jeweilige Semester zur Verfügung stehende LV-Angebot bzw. die jeweiligen Schwerpunktgruppen innerhalb der LVen werden vor Anmeldebeginn in einem Dokument an die Studierenden der Hochschullehrgänge ausgesandt. Es steht Ihnen jedoch frei, sich für eine LV mit einem Schwerpunk anzumelden, die Ihrem tatsächlichen Fach am nächsten steht, oder aber sie warten das passende Angebot ab, welches möglicherweise in einem anderen Semester angeboten wird. 

Ich wurde in meinem Sondervertrag (zum Beispiel) den Fächern Deutsch und Mathematik zugeordnet. Ich hätte aber lieber (z.B.:) Englisch genommen; kann man das ändern?

Für diese und alle weiteren dienstrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte and die zuständige Bildungsdirektion (BiDi) gemäß Ihres Zuweisungsdokuments/Sondervertrags.

Kontakt zur Bildungsdirektion für Steiermark: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at 

Ich studiere im Moment an der TU Graz Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (SekAB) Informatik; kann ich mir davon ECTS-AP anrechnen lassen?

Etwaige Anerkennungen von bereits erbrachten Leistungen obliegt einer individuellen Prüfung nach Einbringung eines Anerkennungsvorschlages. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Webseite. 

Vorschläge zur Anerkennung können erst nach Anmeldung zu einem HLG für Sondervertragslehrpersonen bearbeitet werden.  

Sollten Sie stattdessen Ihr reguläres Lehramtstudium fertig studieren wollen, nehmen Sie bitte Kontakt zur Bildungsdirektion für Steiermark auf: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at  

Die LV ‘Aktuelle Befunde der Bildungsforschung’ (aus dem ‘Modul SLB2: Bildungswissenschaftliche Grundlagen 2’) wird im Moment nicht angeboten, dafür die LV ‘Einführung Bildungswissenschaften’; ist diese als Ersatz zu nehmen?

Ja, die LV ‘Einführung Bildungswissenschaften’ (VU) wird gegenwärtig als äquivalent betrachtet und wird automatisch für die LV ‘Aktuelle Befunde der Bildungsforschung’ (VO) anerkannt. 

Im Bereich Fachdidaktik stehen oft mehrere Fächer zur Auswahl, wie wähle ich hier aus? Muss ich für jedes der von mir unterrichteten Fächern eine eigene LV aus Fachdidaktik absolvieren?

Wählen Sie hier ein Fach, dass Sie gegenwärtig unterrichten oder voraussichtlich unterrichten werden, oder ein Fach, dass dem/den von Ihnen unterrichteten Fach/Fächern am verwandtesten ist.

Nein, jede LV ist nur einmal zu absolvieren – mit nur einem Fächerschwerpunkt! 

Ist es möglich, in einem Semester Lehrveranstaltungen auszulassen und diese später nachzuholen?

Dies ist grundsätzlich möglich, allerdings werden manche Lehrveranstaltungen nicht jedes Semester angeboten. Die Empfehlung seitens der PH Steiermark ist es, die Lehrveranstaltungen laut Semesterplan zu besuchen. 

Kann es zu Überschneidungen bei Lehrveranstaltungsterminen kommen?

Ja, das kann vorkommen. 

Ich bin kein Sondervertragslehrender mehr, sondern mittlerweile ein*e zertifizierte*r Quereinsteiger*in (für ein Fach oder mehrere Fächer). Ist ein Wechsel zum Hochschullehrgang (HLG) Quereinstieg möglich?

Vor Antritt des Studiums und einmal jährlich mit Beginn des Studienjahres (01. Oktober) ist ein Wechsel grundsätzlich möglich. Dieser Wechsel muss bei der zuständigen Bildungsdirektion gemeldet werden und der PH durch die Bildungsdirektion vor Semesterstart weitergeleitet werden. Ein unterjähriger Wechsel ist NICHT möglich. 

Bin ich nach dem Hochschullehrgang (HLG) für Sondervertragslehrpersonen (SVL) ein vollwertiger Lehrer?

Für diese und alle weiteren dienstrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bildungsdirektion gemäß Ihres Zuweisungsdokuments/Sondervertrags.

Kontakt zur Bildungsdirektion für Steiermark: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at 

Wir sind auch
persönlich
für Sie da!

Pädagogische Hochschule Steiermark

Hochschullehrgangsleitung

Mag. Georg Klamminger, MA

Hasnerplatz 12, 8010 Graz

sondervertrag(at)phst.at

+43 316 8067 1010