Studienabteilung

Ihre Beratung und Begleitung bei allen organisatorischen, administrativen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten in Ihrem Studium!

Die Studienabteilung ist die zentrale Stelle für Studierende – vor, während und am Ende des Studiums. Von der Studienberatung, über das Aufnahmeverfahren bis zur Zulassung zum Studium stellt die Studienabteilung den ersten Kontakt mit den künftigen Studierenden mit der PH Steiermark her. Auch bei der Organisation des Studienbeginns (Studierendenausweis, Informationsveranstaltungen & Praktisches für den Studienalltag) sowie bei Fragen zu Stipendien ist die Studienabteilung verlässliche Ansprechpartnerin für Studierende.

Während des Studiums deckt die Studienabteilung sämtliche Aspekte der Studienorganisation ab: Sowohl in der Administration studienrechtlicher Abläufe als auch im Monitoring der Studien- und Prüfungsverläufe begleitet sie Studierende entlang des akademischen Kalenders  und durch das gesamte Studium. 
Am Ende des Studiums erstellt die Studienabteilung nach Prüfung des Studienverlaufs und der Prüfungsergebnisse die Abschlussdokumente für jede*n Studierende*n und organisiert die feierliche Sponsion.

 

Die Studienabteilung ist für Sie da:

Vor dem Studium

 

Während des Studiums

 

Am Ende des Studiums

 

Nach dem Studium

  • Unterstützung bei der Zulassung als Studierende*r der Fortbildung

 

Wir sehen uns in der Studienabteilung!


News der Studienabteilung

Ab 01.10.2022 gelten für folgende studienorganisatorische und studienrechtliche Bereiche neue gesetzliche Bestimmungen (Hochschulgesetz 2005), welche weitreichende Änderungen für Ihr Studium nach sich ziehen:

 

Zulassungs- und Meldefristen

Seit dem Wintersemester 2022/23 entfällt die Nachfrist bei den Zulassungs- und Meldefristen!

Dies hat folgende Konsequenzen für Sie und Ihr Studium:

  • Eine Erstzulassung zu einem Bachelorstudium ist nur mehr bis 05.09., in Ausnahmefällen (spätere Zulassungsverfahren etc.) bis 31.10. möglich.
     
  • Wenn Sie schon zu einem Studium gemeldet sind, dann ist unbedingt zu beachten, dass zukünftig der Studierendenbeitrag bzw. der Studienbeitrag bis spätesens 31.10. bzw. für das Sommersemester bis 31.03. zu entrichten ist, da ansonten die Zulassung zu den Studien erlischt!
     
  • Wenn Sie einen Erlass des Studienbeitrages (der Studiengebühr) einbringen möchten, so ist dies bis spätestens 30.09. oder für das Sommersemester bis 28.02. zu beantragen! (Siehe Studienbeitragsverordnung § 4 (5).)
     
  • Beurlaubung

    Wenn Sie sich vom Studium beurlauben lassen möchten, ist dies immer VOR BEGINN des jeweiligen Semesters zu beantragen. Für das WiSe bis 30.09. und für das SoSe bis 28/29.02.!
     

  • STEOP-Regelung

    Damit Ihr Studium fortgesetzt werden kann, muss JEDE STEOP-Lehrveranstaltung spätestens bei der letzmöglichen Prüfungswiederholung positiv absolviert sein. Andernfalls werden Sie für Ihr Studium für immer gesperrt!

     

Bitte beachten Sie unbedingt diese gesetzlichen Änderungen, damit der Studienfortschritt gewährleistet  werden kann!

 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Anträge (Anerkennungen, Beurlaubungen, Erlass der Studiengebühr etc.) elektronisch eingebracht werden können!

Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Beilagen versehen sein, damit wir diese so rasch wie möglich bearbeiten können (Auch digitale Signatur ist zulässig!).

Ebenso können andere Bestätigungen (Erste Hilfe, Retterschein etc.) auf diesem Weg zur Bearbeitung eingebracht werden.


  • ADir. Reg.-Rätin Gabriele Grübler MA

    Abteilungsleiterin

    Details
  • FOI Andrea Kolb

    Stellvertretende Abteilungsleiterin

    Details
  • Stefanie Dayer BA

    Mitarbeiterin

    Details

Wir sind auch
persönlich
für Sie da!

Studienabteilung

 studienabteilung(at)phst.at

+43 316 8067 3600