Hochschullehrgang Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung 60/90 ECTS

Sie möchten in den Lehrberuf der Sekundarstufe Allgemeinbildung quereinsteigen? 

Der Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung ermöglicht Personen mit abgeschlossenem Studium den Einstieg in den Lehrberuf und verbindet wissenschaftliche, fachdidaktische und praxisnahe Ausbildung mit einer gezielten Vorbereitung auf den Unterricht in der Sekundarstufe.

Ihr Quereinstieg ins Lehramt – gestalten Sie Schule mit Ihrer Erfahrung neu. 

Sie möchten unterrichten und Ihre fachliche Expertise in den Schulalltag einbringen? Der Hochschullehrgang Quereinstieg Sekundarstufe Allgemeinbildung richtet sich an Personen mit abgeschlossenem Studium und Berufserfahrung, die den Weg in das Lehramt einschlagen möchten. 

Das Studium verbindet Ihre bisherigen Qualifikationen mit einer fundierten pädagogischen, fachdidaktischen und schulpraktischen Ausbildung. Je nach Vorqualifikation absolvieren Sie 60 oder 90 ECTS-AP und werden gezielt auf den Unterricht in der Sekundarstufe vorbereitet. 

Im Mittelpunkt stehen der direkte Bezug zur Schulpraxis, die Entwicklung Ihrer Unterrichtskompetenz sowie die professionelle Begleitung durch erfahrene Lehrende. So gelingt der Einstieg in den Lehrberuf strukturiert, begleitet und praxisnah. 

 

Allgemeine Informationen

a) Lehrpersonen, welche bereits eine Anstellung an einer Schule haben und welche seitens der zuständigen Bildungsdirektion die Auflage über die positive Absolvierung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 60 oder 90 EC (siehe Vertrag) bekommen haben und die Voraussetzungen für den Hochschullehrgang/a.o. Masterstudium Quereinstieg erfüllen. 

b) Neu ab 2023/24: Personen, die das Eignungsfeststellungsverfahren für den Quereinstieg Allgemeinbildung positiv abgeschlossen, die Bestätigung von der Zertifizierungskommission Quereinstieg (ZKQ) bekommen haben und ab dem Schuljahr 2023/24 über eine Anstellung an einer Schule verfügen 

Informieren Sie sich hier über das verpflichtende Eignungsfeststellungsverfahren: Klasse JOB - Als Quereinsteiger*in einsteigen! 

Nähere Informationen zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie von der Bildungsdirektion bzw. über die Informationsseite des BMBWF. FAQs finden Sie hier. 

Ob die Berechtigung oder die Verpflichtung besteht, das Quereinstiegsstudium zu absolvieren ist ausschließlich mit der jeweiligen Bildungsdirektion zu klären. Dies gilt auch für dienstrechtliche Fragestellungen. 

Bildungsdirektion Steiermark 

Für Rückfragen bezüglich der Zulassungsbedingungen wenden Sie sich bitte an die Bildungsdirektion unter folgender E-Mail-Adresse: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at. Telefonische Anfragen sind nur eingeschränkt möglich; allenfalls können Sie sich an den Bedarfskoordinator der Bildungsdirektion Steiermark wenden. 

Abschluss 
Bei positivem Abschluss des Hochschullehrgangs erhalten die Absolvent*innen ein Hochschullehrgangszeugnis.  

Bei positivem Abschluss des außerordentlichen Masterstudiums erhalten die Absolvent*innen den akademischen Grad „Master of Arts (Continuing Education)“, kurz „MA (CE)“.

Tipps

Bildungsdirektion Steiermark

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Informationsseite des BMB

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Klasse JOB - Als Quereinsteiger*in einsteigen

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Noch Fragen?
Wir helfen gerne!

In dieser Fragen- und Antwortsammlung finden Sie alle spezifischen FAQs zum Quereinstieg.  

Alle allgemeinen Fragen zum Quereinstieg finden Sie hier:

Beratung kontaktierenAllgemeine FAQs Quereinstieg 

Für diese und alle weiteren dienstrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bildungsdirektion gemäß Ihres Zuweisungsdokuments/Dienstvertrags.
Kontakt zur Bildungsdirektion für Steiermark: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at 

Diese Information finden Sie in Ihrem von der (zuständigen) Bildungsdirektion ausgestellten Vertrag.
Für diesbezügliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die (zuständige) Bildungsdirektion. Hier der entsprechende Kontakt zur Bildungsdirektion für Steiermark: quereinstieg(at)bildung-stmk.gv.at 

Wir sind auch
persönlich
für Sie da!

Hochschullehrgangsleitung

MMag.a Judith Huber, MA

quereinstieg(at)phst.at

+43 316 8067 1008