IT-Services
Entdecken Sie die umfassenden IT-Services und IT-Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PHSt). Der Zentrale Informatikdienst und das Institut für digitale Medienbildung bieten zuverlässigen IT-Support sowie moderne Lösungen für Studierende und Mitarbeiter*innen.
Von PH-Online und Moodle (e-Learning) über Webmail, Microsoft 365, Cisco Webex und eduroam WLAN/WiFi bis hin zu Turnitin, VPN-Zugängen und Amtssignatur – hier finden Sie alle digitalen Tools und Support-Angebote der PH Steiermark an einem Ort.

Software & Dienste
Hauptinskribierte Studierende der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Steiermark erhalten eine E-Mail-Adresse der PHSt.
Die E-Mail-Adresse wird für Erstsemestrige am 1. Oktober des Studienjahres freigeschaltet.
Damit steht für die Dauer des Studiums ein vollwertiges Postfach sowie Kalender, Kontakte und Online-Speicherplatz (OneDrive) zur Verfügung.
Einen Monat nach Beendigung des Studiums werden das E-Mail-Postfach sowie dazugehörige Daten (OneDrive) gelöscht.
Links für den Zugang zu Microsoft 365 / Webmail:
https://m365.cloud.microsoft/
https://outlook.cloud.microsoft/
Zugangsdaten:
Benutzername aus PH-Online (meistens vorname.nachname), gefolgt von @edu.phst.at (also z.B. max.tester@edu.phst.at) – sowie das Passwort aus PH-Online.
Einrichten von Office-Apps und E-Mail auf einem mobilen Gerät:
https://support.microsoft.com/de-DE/Office/foundations-experiences/officeinstall/set-up-office-apps-and-email-on-a-mobile-device
Hinweis zur Anmeldung bei Microsoft 365
Für die Anmeldung bei Microsoft 365 ist eine Mehrfaktor-Authentifizierung (MFA) erforderlich. Beim ersten Anmelden werden Sie automatisch aufgefordert, diese einzurichten.
Wir empfehlen hierfür die Verwendung der Microsoft Authenticator App auf Ihrem Smartphone. Die App ist kostenlos für iOS und Android verfügbar und ermöglicht eine sichere und komfortable Anmeldung.
Bitte installieren Sie die App nach Möglichkeit bereits vor Ihrer ersten Anmeldung, um die Einrichtung zu erleichtern.
Anmelden mit Microsoft Authenticator:
https://support.microsoft.com/de-de/authenticator/sign-in-using-microsoft-authenticator
Link
Zugangsdaten
Benutzername aus PH-Online (meistens vorname.nachname) – sowie das Passwort aus PH-Online.
Moodle Self Service
Moodle Kurse über das LV-Profil in PH-Online automatisiert anfordern:
Für die Anforderung eines Moodle Kurses für die Lernplattform https://elearning.phst.at, wechseln Sie in den Bearbeitungsmodus Ihrer LV und zum Abschnitt „Abwicklung unterstützt durch Moodle“.
WICHTIG:
Bevor Sie einen Kurs via PH-Online anfordern, überlegen Sie bitte genau, wie dieser Moodle-Kurs für alle Vortragenden dieser Lehrveranstaltung passend gestaltet werden soll. Bitte sprechen Sie sich mit Ihren LV-Kolleg*innen ab, da eine nachträgliche Änderung nur mit Aufwand möglich ist! Standardmäßig ist die Option „Nein” aktiviert.
Das automatisierte Anlegen der leeren Moodle Kurse erfolgt zwischen 00:00 und 06:00 Uhr.
Alle in der Lehrveranstaltung angemeldeten Studierenden werden automatisch mit offiziellem Semesterbeginn in den Moodle Kurs eingeschrieben. Es ist kein Kurseinschreibeschlüssel notwendig.
Video-Anleitungen:
Anleitung zur Anforderung von Moodle Kursen für die Lernplattform elearning.phst.at
Anleitung zum selbständigen Kopieren/Übertragen von bereits bestehenden Moodle Inhalten
Bei Fragen oder Anregungen, wenden Sie sich bitte an den Moodle-Support: moodle(at)phst.at
Mit Herbst 2024 wird das bisherige Evaluierungssystem in PH-Online durch EvaSys ersetzt.
Hier finden Sie Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wie das Anlegen einer Umfrage nun funktioniert:
Video für Lehrende (eduphst.sharepoint.com)
Video für Bildungsmanager*innen und Sekretariate (eduphst.sharepoint.com)
Hier finden Sie das Handbuch EvaSys/PHO. Dieses bietet neben einer schrittweisen Anleitung zum Anlegen einer Umfrage, auch eine Übersicht über die Inhalte der vorgefertigten Fragebögen und die systeminternen Fragebögen-Kürzel:
Link zum Handbuch (PDF)
Kontakt für Fragen zur Evaluierung: qualitaet(at)phst.at
Cisco Webex ist eine moderne Plattform für digitale Kommunikation und Zusammenarbeit, die an der PH Steiermark für Online-Lehre, Besprechungen und den Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden eingesetzt werden kann. Über Webex lassen sich virtuelle Meetings und Lehrveranstaltungen einfach durchführen sowie Inhalte, Präsentationen und Bildschirme teilen. Damit unterstützt Webex eine flexible und ortsunabhängige Gestaltung von Studium und Lehre.
Link: https://phst.webex.com/
Turnitin Similarity Zugang der PHSt für Betreuerinnen und Betreuer über diesen Link
Video-Anleitung für Betreuerinnen und Betreuer von Bachelor- und Masterarbeiten
Handbuch zu Turnitin Similarity Umgebung
Anleitung für Anpassen von Kontoeinstellungen für Ähnlichkeit und SimCheck
Zugang zum WLAN (WiFi)
Für Studierende und Mitarbeiter*innen steht das Netzwerk „PHSt-WiFi” (Benutzername und Passwort aus PH-Online) zur Verfügung.
Andere Kursteilnehmer*innen und Besucher*innen können „PHSt-Guest” (ohne Passwort) verwenden.
eduroam
Die Pädagogische Hochschule Steiermark ist Teilnehmerin des eduroam-Projektes.
eduroam steht für „education roaming” und ermöglicht Studierenden sowie Mitarbeiter*innen der teilnehmenden Organisationen das Internet über WLAN an allen eduroam-Standorten unter Verwendung der Zugangsberechtigung der Heimatorganisation zu nutzen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.aco.net/eduroam.html
https://www.eduroam.org
Sicherheitseinstellungen:
Vorzugsweise mittels: eduroam CAT
eduroam CAT ist ein Tool, mit dem das eduroam-Netzwerk mit den optimalen Sicherheitseinstellungen konfiguriert werden kann. (Es ist derzeit für Windows, MacOS X, iOS, Linux und Android verfügbar.)
eduroam CAT Profile der PHSt: https://cat.eduroam.org/?idp=1281&profile=2303
Grundsätzlich sind folgende Optionen auszuwählen:
- WPA2 Enterprise
- AES Verschlüsselung
- Authentifizierungsmethode PEAP
- Serverzertifikat: nicht überprüfen oder akzeptieren
- MSChapv2 Authentifizierung
- Benutzername: Bedienstete der Pädagogischen Hochschule Steiermark verwenden bitte Ihren PH-Online-Benutzernamen gefolgt von @phst.at – Studierende Ihren PH-Online-Benutzernamen gefolgt von @edu.phst.at
Achtung! Unbedingt Kleinbuchstaben verwenden! (vorname.nachname ist mit max. 20 Zeichen limitiert) - Passwort: dasselbe wie bei Ihrer Organisation bzw. bei PH-Online
Folgende Services/Protokolle können verwendet werden:
- Web: http, https
- ftp, ftps
- E-Mail: pop3, pop3s, imap, imaps
- VPN: IPsec, PPTP
- SSH
Stammzertifikat: PHSt Stammzertifikat V5
Fingerabdruck: d736e3069edeb2a84741f0a3aade507bddadc37c
Seriennummer: 2adb1bb7115018bd41175c06b0e33bb8
Amtssignatur an der Pädagogischen Hochschule Steiermark
Die Pädagogische Hochschule Steiermark verwendet wie ihre Partner in der Wirtschaft moderne Technologien zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Amtssignatur wurde eingeführt um Dokumente in der heutigen Zeit schnell und sicher auszufertigen. Die Amtssignatur ist die Gewissheit für Studierende, dass es sich um ein offizielles Schriftstück des Studienservice handelt.
Die Amtssignatur wird am Ende des Dokuments folgendermaßen dargestellt:
- mit einer gesicherten im Internet veröffentlichten Bildmarke,
- mit dem Hinweis darauf, dass das Dokument amtssigniert wurde,
- mit dem Hinweis, wo man die Prüfmöglichkeit findet.
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Online-Prüfung amtssignierter Dokumente
Einer der Vorteile der Amtssignatur findet sich in der einfachen Überprüfbarkeit der Echtheit, hierzu muss man das zu prüfende Dokument hochladen und bekommt sofort eine Antwort über die Authentizität des Dokumentes.
Prüfung amtssignierter Papierausdrucke
Die Überprüfung erfolgt dabei durch Vorlage des vollständigen Ausdruckes in der Studienabteilung der PHSt. Von der Studienabteilung wird geprüft, ob es sich tatsächlich um ein Dokument der PHSt handelt, das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt.
Die Vorlage des Ausdruckes kann auf folgende Art erfolgen:
- persönlich in Studienabteilung der PHSt
- elektronisch (Scan des Dokumentes) per E-Mail
- postalisch (Original oder Kopie):
Pädagogische Hochschule Steiermark
Studienabteilung
Hasnerplatz 12
A-8010 Graz
Rechtsgrundlage
E-Government-Gesetz (E-GovG) § 19 & 20
Richtlinien für die Nutzung der EDV-Räume und Medienlabors (im folgenden Benutzerräume) der Pädagogischen Hochschule Steiermark (PHSt)
§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
- Die Benutzerräume dienen den im Hochschulgesetz definierten Aufgaben, insbesondere der Lehre und Forschung.
- „Verwendung” bezeichnet die Anwendung der von der Pädagogischen Hochschule Steiermark gestellten Hardware, Software und Kommunikationseinrichtungen.
§ 2. Benutzungsbewilligung und bestimmungsgemäße Verwendung
- Jede Verwendung bedarf einer Benutzungsbewilligung. Diese kann generell für bestimmte Benutzergruppen oder nach expliziter Anmeldung erteilt werden. Die Verwendung für andere als in §1 Abs.1 dienenden Aufgaben ist genehmigungspflichtig.
- Eine Benutzungsbewilligung für spezielle Einrichtungen (Medienlabor, ...) wird nur nach expliziter Anmeldung erteilt.
- Weder die Pädagogische Hochschule Steiermark noch das Institut für Digitale Kompetenz und Medienpädagogik sind für die Sicherheit der gespeicherten Daten oder die Übermittlung gesendeter E-Mails verantwortlich.
- Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software ist nur im Rahmen der jeweiligen, lizenzrechtlichen Bestimmungen zulässig.
- Die Verwendung der Geräte zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen von Lehrveranstaltungen, Projekten und Abschlussarbeiten, insbesondere terminlich gebundene Erstellung von Übungsaufgaben, hat unbedingt Vorrang vor jeder anderen bestimmungsgemäßen Verwendung.
§ 3. Unzulässige Verwendung
Unzulässige Verwendungen sind insbesondere:
- eine unmäßige Verwendung für private Zwecke oder eine Verwendung für persönliche Geschäfte;
- eine Verwendung mit dem Ziel illegale Handlungen zu setzen, sowie der Versuch, den unberechtigten Zugang zu Systemen, Software, Diensten und Informationen zu erlangen;
- unberechtigte Vervielfältigung von Software und Datenträgern, sowie jede Art der Verwendung, die im Widerspruch zum Urheberrechtsgesetz steht;
- eine Verwendung, wenn sie andere Benutzer behindert oder stört, insbesondere die Verwendung von Spielprogrammen jeglicher Art;
- jede Verwendung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet, oder welche gegen Gesetze verstößt;
- eine Verwendung, die eine grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzerinnen/Benutzer zur Folge hat.
§ 4. Verpflichtungen der*des Benutzer*in
- Die*Der Benutzer*in hat die Bestimmungen der Betriebs- und Benutzungsordnung und einschlägige Richtlinien der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu beachten.
- Die*Der Benutzer*in erklärt sich bereit, die Pädagogische Hochschule Steiermark bei der Untersuchung von unzulässigen Verwendungen oder Schäden zu unterstützen.
- Die*Der Benutzer*in kann für alle Schäden an den Einrichtungen der Benutzerräume verantwortlich und haftbar gemacht werden, die durch seine oder ihre unzulässige Verwendung entstehen.
- Die*Der Benutzer*in hat jegliches Verhalten, das zu einer Beschädigung oder Verunreinigung der Einrichtungen der Benutzerräume führen kann, insbesondere das Mitbringen von Speisen und Getränken zu unterlassen.
- Die*Der Benutzer*in nimmt keine Manipulationen an Einrichtungen der Benutzerräume, insbesondere an der Hardware- und Software-Konfiguration vor.
- Die*Der Benutzer*in hat persönliche Zugangsdaten sicher zu verwahren. Die Weitergabe an Dritte, unabhängig ihres Standes zur Pädagogischen Hochschule Steiermark, ist strengstens untersagt und wird mit Entzug der Benutzungsbewilligung geahndet.
- Beschädigungen oder Verunreinigungen sind umgehend dem Institut für Digitale Kompetenz und Medienpädagogik oder der Verwaltung der Pädagogischen Hochschule Steiermark zu melden.
- Das Installieren von Software ist nur nach Genehmigung des Instituts für Digitale Kompetenz und Medienpädagogik gestattet.
§ 5. Zugang und Öffnungszeiten
- Der Zugang zu den Benutzerräumen ist Angehörigen der Pädagogischen Hochschule Steiermark im Rahmen einer generellen Benutzungsbewilligung gestattet.
- Studierende haben auf Aufforderung ihren Studierendenausweis vorzulegen.
- Die Öffnungszeiten sind den Anschlägen an den jeweiligen Benutzerräumen zu entnehmen.
§ 6. Entzug der Benutzungsbewilligung
Bei Missachtung der Betriebs- und Benutzungsordnung oder der einschlägigen Richtlinien kann das Rektorat der Pädagogischen Hochschule Steiermark oder von ihm bevollmächtigte Bedienstete, der*dem Benutzer*in die Benutzungsbewilligung befristet entziehen.
Sie benötigen technische Unterstützung bei Ihrer Veranstaltung in der Aula oder bei der Erstellung von Fotos?
Bitte melden Sie dies gleichzeitig mit Ihrer Veranstaltungsmeldung mit folgendem Formular: https://qmpilot.phst.at/#/ui/coredata/docnet?treeId=1926
