Masterprüfung und Abschluss Masterstudium

Sie haben alle Module Ihres Masterstudiums und die Masterarbeit positiv abgeschlossen? 

In der öffentlichen Masterprüfung präsentieren Sie die Ergebnisse Ihrer Masterarbeit und stellen Ihr fachliches Wissen unter Beweis. 

Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Anmeldung zur Masterprüfung. Mit diesem letzten Schritt schließen Sie Ihr Studium erfolgreich ab.

Masterprüfung: Allgemeine Informationen und Formulare 

In den Wochen vor Ihrer Masterprüfung werden alle relevanten Informationen und Eckdaten zur Prüfung veröffentlicht. Das Ergebnis der Masterprüfung erhalten Sie unmittelbar nach der Prüfung.

Bis zum offiziellen Abschluss Ihres Studiums sind anschließend noch einige formale Schritte zu erledigen. In dieser abschließenden Phase steht Ihnen die Studienabteilung als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung.

Der Ablauf einer Masterprüfung ist im jeweiligen Curriculum, nach dem Sie studieren, geregelt. Grundsätzlich besteht die Masterprüfung aus zwei Teilen: Der Defensio der Masterarbeit und der Prüfung aus dem jeweiligen zweiten Prüfungsfach. Bei Masterprüfungen der Sekundarstufe Allgemeinbildung kommt zusätzlich zur Defensio noch eine Prüfung aus dem Fachgebiet der Masterarbeit hinzu. Die Masterprüfung dauert i. d. R. zwischen 45 und 60 Minuten.

Der*Die Prüfungskandidat*in wählt selbst die drei Mitglieder der Prüfungskommission (Erstprüfer*in, Zweitprüfer*in und Kommissionsvorsitzende*r) bzw. fragt diese an. Sobald alle Zustimmungen vorliegen, ist das entsprechende Anmeldeformular auszufüllen und zur Genehmigung über die Studienabteilung einzureichen. Die Vizerektorin für Studium und Lehre entscheidet über Genehmigung oder Ablehnung der Prüfungskommission (siehe auch Prozess Masterprüfung). 

Für alle Studien gilt: Der*die Erstprüfer*in steht bereits fest: der*die Betreuer*in der Masterarbeit. Der*die Zweitprüfer*in sowie der*die Vorsitzende müssen Lehrende in Ihrem Studium sein und sowie wissenschaftlich und fachlich qualifiziert sein. Es empfiehlt sich, eine*n Zweitprüfer*in anzufragen, bei dem*der man bereits eine Lehrveranstaltung besucht hat.  
Für das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung gilt zusätzlich: Der*die Kommissionsvorsitzende muss über mindestens ein Doktorat verfügen. Zusätzlich muss mindestens ein Mitglied der Prüfungskommission habilitiert sein. 

Nach Einreichung der Masterarbeit ist die Begutachtung bzw. Beurteilung des*der Betreuer*in abzuwarten (siehe Prozess Masterarbeit). Im Falle einer positiven Beurteilung der Masterarbeit und der Absolvierung aller erforderlichen Leistungen im Studium, kann die Masterprüfung organisiert werden. Bitte beachten Sie die auf der Website verfügbaren Prozesse und Formulare bzw. ggf. Fristen, die einzuhalten sind.   

Grundsätzlich stehen alle freien Lehrräume der PH Steiermark für Masterprüfungen zur Verfügung. Auch Büroräumlichkeiten können für Masterprüfungen herangezogen werden, sofern der Öffentlichkeitscharakter der Masterprüfung dadurch nicht eingeschränkt ist. Für eine allfällige Buchung des Raumes ist der*die Vorsitzende vorgesehen.

 Nach der Masterprüfung ist der*die Vorsitzende für die Übermittlung des Prüfungsprotokolls an die Studienabteilung zur Verarbeitung der Beurteilung im PH-Online verantwortlich. Die Beurteilung wird ehestmöglich im System erfasst.

Öffentliche Masterprüfungen: Die nächsten Termine

Ankündigung der öffentlichen Masterprüfungen

Details

 

Sie haben alle Module, die Masterarbeit und die Masterprüfung positiv abgeschlossen? Dann naht das Ende Ihres Masterstudiums!

Gemäß den gesetzlichen Grundlagen ist ein Masterstudium erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module des Studiums, die Masterarbeit und die Masterprüfung positiv beurteilt sind. Ab diesem Moment können Sie einen Antrag auf formalen Abschluss des Studiums stellen.

Sie erhalten den entsprechenden Link zum Formular im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Masterprüfung.

Nachdem die Studienabteilung Ihren Antrag positiv geprüft hat, werden innerhalb von vier Wochen Ihre Abschlussdokumente erstellt. Sie werden darüber per E-Mail informiert.

Wir sind auch
persönlich
für Sie da!

Studienabteilung

studienabteilung@phst.at

 +43 316 8067 3600

 

Vizerektorat für Studium und Lehre

HS-Prof.in Mag.a Dr.in Regina Weitlaner

regina.weitlaner@phst.at